Schulordnung
Organisation, Aufgabe
Die Schule untersteht dem Vorstand des Vereins Jugendmusikschule Frauenfeld und vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sorgfältige musikalische Ausbildung.
Unterrichtszeiten
Das Schuljahr, die Ferien und die Feiertage richten sich nach der Schulgemeinde Frauenfeld. An schulfreien Tagen der Volksschule (Teamtage etc..) findet der Musikunterricht statt. Für den Schuljahresbeginn gilt folgende Regelung: Die Schulleitung legt fest, welche Unterrichtsstunden wegen der Stundenplaneinteilung erst ab er zweiten Schulwoche beginnen.
Die Stundenplan-Einteilung erfolgt stets in direkter Absprache zwischen Schülerin, Schüler und Musiklehrperson. Ausnahme: vorgegebene Kurszeiten bei den Kursen Musik und Bewegung.
Anmeldung, Eintritt
Der Eintritt in die Schule erfolgt zu Semesterbeginn. Das Anmeldeformular nimmt das Sekretariat bis 10. Juni (Herbstsemester Beginn nach den Sommerferien) bzw. 10. Dezember (Frühjahrssemester Beginn nach den Sportferien) entgegen.
Schulleitung und Musiklehrpersonen stehen den Eltern auf vorherige Anmeldung hin für Gespräche und Vorabklärungen zur Verfügung. Die Zuteilung des Schülers, der Schülerin an die Musiklehrperson erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche nach einer bestimmten Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtig.
Instrumenten-, Kurs- oder Lehrerwechsel bzw. Änderung der Lektionsdauer sind ebenfalls per 10. Juni/10. Dezember zu melden.
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung wird die Schulordnung anerkannt und die Verpflichtung zur Bezahlung des Schulgeldes eingegangen.
Absenzen
Musiklehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, einander Absenzen rechtzeitig - wenn möglich spätestens am Vortag - mitzuteilen.
Für Stunden, die wegen Verhinderung eines Schülers, einer Schülerin ausfallen, besteht kein Anspruch auf Nachholung. Bei einer längeren Absenz infolge Krankheit oder Unfall (drei Wochen und mehr) ist ein ärztliches Zeugnis zuhanden der Schulleitung erforderlich, um die Rückvergütung eines entsprechenden Teils des Schulgeldes zu erwirken.
Lektionen, die wegen Verhinderung der Musiklehrperson ausfallen, müssen vor- oder nachgeholt oder wie folgt kompensiert werden:
- Mittels Lektionsersatz
- Durch Klassenprojekte in erweitertem Zeitumfang
Krankheitsbedingte Ausfälle müssen nicht nachgeholt werden. Bei längerer Abwesenheit (drei Wochen und mehr) wird für eine Stellvertretung gesorgt.
Für ausgefallene Unterrichtslektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
Abmeldung, Austritt
Der Austritt erfolgt nur auf Semesterende. Die Abmeldung muss schriftlich bis zum 10. Juni, bzw. 10. Dezember auf dem Sekretariat der JMF eintreffen, sonst wird das Schulgeld für ein weiteres Semester fällig.
Tritt ein Schüler, eine Schülerin vor Ende des Semesters aus der Schule aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Schulgeld
Die Rechnungsstellung erfolgt kurz nach Semesterbeginn, zahlbar innert 30 Tagen. Bei finanziellen Engpässen kann zur Zahlungserleichterung ein Teilzahlungsmodus vereinbart werden.
Geschwisterrabatt
Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus derselben Familie den Musikunterricht an der JMF, oder belegt eine Schülerin, ein Schüler mehrere Fächer, wird ein Geschwisterrabatt gewährt.
Schulgeldermässigung
Bei schwierigen finanziellen Verhältnissen der Eltern kann auf ein Gesuch hin das Schulgeld ermässigt werden. Das Gesuch ist zu richten an: Stiftung JMF, ( Sozial- und Förderfonds), Zeughausstrasse 14a, 8500 Frauenfeld. Das entsprechende Formular ist auf dem Sekretariat der JMF erhältlich.
Geschwisterrabatt und Schulgeldreduktion können nicht kumuliert werden.
Elternkontakte
Gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Musikunterricht sind regelmässige Kontakte zwischen Lehrpersonen und Eltern. Die Eltern sind jederzeit freundlich eingeladen, den Musikunterricht zu besuchen.
Bei Schwierigkeiten ist zunächst mit der Musiklehrperson Kontakt aufzunehmen. Differenzen zwischen Schülerinnen, Schülern oder Eltern und einer Lehrperson, welche durch Gespräche beider Parteien nicht gelöst werden können, müssen der Schulleitung gemeldet werden.
Disziplin
Bei wiederholter, unentschuldigter Absenz, ungebührlichem Betragen sowie Missachten der Schul- und Hausordnung durch einen Schüler, eine Schülerin sind die Musiklehrpersonen verpflichtet, der Schulleitung Bericht zu erstatten. Diese kann nach vorheriger Verwarnung des Schülers, der Schülerin und schriftlicher Mitteilung an die Eltern, diesen bzw. diese vom Unterricht ausschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes besteht nicht.
Vergünstigter Musikunterricht
Die 2008 gegründete Stiftung unterstützt die musizierenden Kinder und Jugendlichen der Jugendmusikschule Frauenfeld. Sie gewährt Familien in schwierigen finanziellen Verhältnissen Schulgeldermässigungen. Ausserdem fördert sie musikalisch begabte Schülerinnen uns Schüler mit Weiterbildungsbeiträgen oder Weiterbildungsangeboten.